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Stadt Frankfurt kündigt juristische Schritte an gegen "Residenzwohnungen"

Josef zufolge verstößt das sogenannte Residenzwohnen gegen das Baurecht und die Ferienwohnungssatzung oder auch das Mietrecht. "Die Miethöhen überschreiten eklatant die für Wohnraum bestehenden rechtlichen Regelungen und liegen häufig beim Dreifachen der üblichen Marktmieten", sagte Frankfurts Planungsdezernent auf einer Pressekonferenz. Damit soll nun Schluss sein. Diese Wohnungen sollen möglichst schnell wieder dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Laut Josef dürften auch andere deutsche Großstädte von diesem Phänomen betroffen sein.

Bauaufsicht: In Frankfurt derzeit etwa 3.000 illegale Residenzwohnungen auf dem Markt

Nach Recherchen der Bauaufsicht werden in Frankfurt derzeit etwa 3.000 baurechtlich genehmigte Wohnungen unter Titeln wie "Wohnen auf Zeit", "Businessapartments", "Residenzapartments" oder "Service-Apartments" angeboten und vermietet. Wohnen und Beherbergen ist bauplanungsrechtlich nicht gleichermaßen zulässig. Faktisch sind die möblierten Wohnungen Beherbergungsbetriebe. "Viele Bauherren lügen bei der Genehmigung solcher Wohnungen die Bauaufsicht regelrecht an. Sie lassen sich Wohnungen genehmigen, die sie dann aber als sogenannte Residenzwohnungen monatlich vermieten", sagte Josef im Gespräch mit dem HR.

Bis zu 40 Euro pro Quadratmeter werden dem Dezernat zufolge aktuell in Frankfurt für diese Wohnungen verlangt, von denen viele nicht ordnungsgemäß angemeldet und genehmigt sind. Die Apartments sind in der Regel einfach ausgestattet und werden kurzfristig, meist tage- oder wochenweise, an Kunden vermietet, die üblicherweise in einem ordentlichen Hotel abgestiegen wären. Das Spektrum der Interessenten reicht von Touristen bis zu Montagearbeitern.

"Der ohnehin äußerst knappe und schützenswerte Wohnraum in Frankfurt darf nicht durch eine unzulässige Nutzungsänderung diesem Zweck entzogen werden und in den Händen von Gewerbetreibenden zur rein kommerziellen Ware verkommen." Mike Josef (SPD), Planungsdezernent Frankfurt am Main

Bauaufsicht und das Amt für Wohnungswesen sollen der Zweckentfremdung von Wohnungen nun mit allen verfügbaren Instrumenten entgegentreten, kündigte Josef an. Man habe bereits konkrete Fälle im Blick.

Bußgelder von bis zu 100.000 Euro

Anbieter müssten mit Bußgeldern von 50.000 bis 100.000 Euro oder mehr sowie Gewinnabschöpfung rechnen. Mitarbeiter der Bauaufsicht fahndeten nun gezielt nach entsprechenden Angeboten im Internet, sagte die Leiterin der Behörde, Simone Zapke. Erst im vergangenen Jahr hatte die Stadt Frankfurt am Main eine Ferienwohnung-Satzung erlassen. Ferienwohnungen müssen jetzt angemeldet werden, erlaubt wird ein Zeitraum von maximal acht Wochen pro Jahr. Mit dem Ergebnis zeigte sich die Stadt am Montag zufrieden. Es habe sich herumgesprochen, dass Bußgelder verhängt wurden, sagte Zapke. Auf ein ähnliches Ergebnis hoffe man nun auch bei den illegalen Residenz-Angeboten. In Hamburg sei dies jedenfalls das Ergebnis gewesen, sagte Josef.

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