Eine Frankfurter Initiative wollte sich mit einem Bürgerbegehren für mehr bezahlbare Wohnungen in der Stadt einsetzen. Vor mehr als einem Jahr hatten die Initiatoren rund 25.000 Unterschriften eingereicht. Das geplante Bürgerbegehren sollte unter anderem dafür sorgen, dass die städtische Wohnungsgesellschaft ABG die Mieten senkt und künftig nur noch geförderten Wohnungen für Haushalte mit geringem und mittleren Einkommen bauen darf.
Der Magistrat hält das angestrebte Bürgerbegehren für nicht zulässig. Als Begründung wurden sechs Punkte genannt: Die Formulierungen der Ziele seien nicht klar genug, die Kostenschätzung fehlerhaft und der Kostendeckungsvorschlag unrealistisch. Das Bürgerbegehren kollidiere mit kommunalem Recht und den Wirtschaftsgrundsätzen der ABG. Diese hätte keine Möglichkeit mehr, durch ihre Tätigkeit Gewinne zu erzielen, was dem Unternehmenszweck widerspräche.
Ende Januar hatten die Initiatoren beim Verwaltungsgericht Frankfurt Klage wegen Untätigkeit eingereicht, nachdem der Magistrat Mitte Januar seine Entscheidung über das Thema vertagt hatte. Man sei keineswegs untätig gewesen, betonte der Sprecher nach dem ablehnenden Votum des Magistrats, "es war ein aufwendiger und sorgfältiger Prüfungsprozess".
Quelle: DPA
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