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Immobilienbewertung: Die neue ImmoWertV 2021 kommt

Wer eine Immobilienwertermittlung durchführen möchte, findet derzeit Vorgaben dazu in sechs (!) Regelungswerken und das soll geändert werden. Die derzeit noch gültige ImmoWertV 2010 ist nur eines dieser Regelwerke, neben der Bodenwert-, der Sachwert-, der Vergleichswert- und der Ertragswertrichtlinie sowie der Wertermittlungsrichtlinie 2006. Für eine bessere Übersicht und Anwenderfreundlichkeit wurden diese sechs Regelungswerke nun neu geordnet und zu zwei neuen Regelungswerken zusammengelegt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Wertermittlung bundeseinheitlich nach den gleichen Grundsätzen erfolgt. Die neuen zwei Regelungswerke heißen ImmoWertV 2021 und ImmoWertA. Beide neuen Regelungswerke für die Immobilienwert-ermittlung sollten eigentlich am 1. Januar 2021 wirksam werden. Der geplante Start wurde nun aber auf die erste Jahreshälfte 2021 verschoben.

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Miet und weg recht 512x310 1 Kabinett beschließt neue Mietrechtsregeln

Den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Neuregelung von möbliertem Wohnen und Indexmieten hat diesen Mittwoch das Bundeskabinett beschlossen. Leichte Änderungen am ursprünglichen Entwurf wurden vorgenommen.

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Adobe Stock 221176745 web Immobilienpreise ziehen wieder an und nähern sich Rekordniveau

Die Immobilienpreise in Deutschland nähern sich nach Daten von finanzierenden Banken wieder Rekordniveaus aus Boomzeiten. Im Schlussquartal 2025 verteuerten sich Wohnungen und Häuser um 4,2 Prozent zum Vorjahresquartal, wie aus dem Index des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (VDP) hervorgeht. Er beruht auf realen Abschlüssen von mehr als 700 Banken.

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EZB sw Zinsdynamik am Immobilienmarkt: Warum die Renditen der Bundesanleihen wichtiger sind als die EZB-Leitzinsen

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute entschieden, die Leitzinsen auf dem aktuellen Niveau zu belassen. Für Immobilienkäuferinnen- und käufer ist der Blick auf die Renditen der 10-jährigen Bundesanleihe jedoch deutlich erkenntnisreicher.

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Adobe Stock 225125187 web Bundesregierung kippt Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter

Die Bundesregierung hat die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler abgeschafft. In der Branche stößt das Vorhaben auf deutliche Kritik, da viele Fachleute negative Folgen für Qualität, Fachwissen und Verbraucherschutz befürchten. Das Bundeskabinett beschloss am 5. November 2025 das sogenannte Bürokratierückbaugesetz, das auf Eigenverantwortung statt staatlicher Vorgaben setzt.

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