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Kabinett beschließt neue Mietrechtsregeln

Durch den Gesetzentwurf soll unter anderem ein Umgehen der Mietpreisbremse erschwert werden.

Den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Neuregelung von möbliertem Wohnen und Indexmieten hat diesen Mittwoch das Bundeskabinett beschlossen. Leichte Änderungen am ursprünglichen Entwurf wurden vorgenommen.

Der Gesetzentwurf von Ministerin Hubig, genannt Mietrecht II, hatte besonders wegen des Themas möblierte Kurzzeitvermietung negative Rückmeldungen aus der Branche bekommen. Neu geregelt wird dort ein Möblierungszuschlag, der gesondert ausgewiesen und „angemessen“ sein muss. Verhindert werden soll damit, dass mit Hilfe einer minimalen Möblierung die Mietpreisbremse umgangen werden kann. Für voll möblierte Wohnungen wollte Hubig ursprünglich eine Zuschlags-Pauschale von 5% der Nettokaltmiete ansetzen. Die ist jetzt auf 10% erhöht worden. Kurzzeitmietverträge sollen für maximal sechs Monate abgeschlossen werden können, „unter bestimmten Voraussetzungen“ seien sie „auf 8 Monate verlängerbar“.

Bei der ebenfalls stark kritisierten Begrenzung von Indexmieten, deren Erhöhung sich nach der Inflationsrate richtet, gibt es ebenfalls eine Änderung. Die Ministerin wollte ursprünglich die möglichen Mieterhöhungen auf 3,5% deckeln. Nun heißt es: „Oberhalb einer Grenze von 3% jährlich sollen die Steigerungen des für Indexmietverträge maßgeblichen Verbraucherpreisindexes nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen.“

Zwei weitere Änderungen wurden mit dem Mietrecht-II-Paket beschlossen. So sollen bei Mietzahlungsrückständen Schonfristzahlungen auch bei ordentlicher Kündigung möglich werden. Bei Modernisierungen soll die Wertgrenze für Mieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden.

Vermieterverbände wie Haus & Grund verlangen vom Bundestag dringend eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs im weiteren parlamentarischen Verfahren. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen stigmatisierten und entmutigten alle Vermieter.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheberin: Jutta Ochs

29.04.2026

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