Wer einen Makler nicht zuerst beauftragt hat, soll höchstens so viel Provision zahlen müssen wie der erste Auftraggeber – also maximal die Hälfte der Gesamtprovision.
Ist die Marktlage schlecht, kann es passieren, dass der Käufer deutlich weniger bezahlen will und muss als der Verkäufer, sollte dieser den Makler beauftragt haben. Für den Makler bedeutet das unter anderem, dass er beide Seiten umfassend beraten und beide Parteien von seinem Provisionsanspruch überzeugen muss. Der Käufer soll dem Entwurf zufolge erst dann verpflichtet sein, die Provision zu zahlen, wenn der Verkäufer den Nachweis der Zahlung erbracht hat. Als möglicher Nachweis soll zum Beispiel ein Überweisungsbeleg dienen können.
Die Neuregelung soll für selbstgenutzte Wohnimmobilien gelten (Einfamilienhäuser, auch mit Einliegerwohnungen, Eigentumswohnungen), nicht für Mehrfamilienhäuser mit zwei Wohnungen und mehr. Ausgenommen sind auch Gewerbeimmobilien. Der Maklervertrag soll künftig zudem der Textform bedürfen.
Da sich die Höhe der Maklerprovision in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, und etwa in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen die Maklerkosten allein auf den Käufer übertragen werden, will die Regierung mit der Änderung des Maklerrechts eine bundesweit einheitliche Regelung erreichen, und erhofft sich so mehr Transparenz und Rechtssicherheit – vor allem für Käufer, die sich "auf Grund des angespannten Immobilienmarktes faktisch gezwungen, die Maklerprovision zu übernehmen, auch wenn der Makler auf Initiative eines anderen und primär in dessen Interesse tätig geworden ist", wie es im aktuellen Gesetzenwurf heißt. Eigentumserwerb würde durch hohe Nebenkosten, unter anderem die Maklerkosten, häufig gebremst.
Rendite schlägt Zins: Wohninvestments rechnen sich wieder
Nach zwei Jahren der Zurückhaltung kehrt am deutschen Wohninvestmentmarkt wieder Zuversicht ein. Die langfristigen Zinsen haben sich auf einem Niveau von rund 3,5 bis 3,7 Prozent stabilisiert, die Preise haben sich angepasst, Käufer und Verkäufer begegnen sich auf Augenhöhe. Damit entsteht, was lange gefehlt hat: ein Markt mit verlässlichen Fundamentaldaten.
Überraschung in neuem Deutschland-Ranking: Offenbach hängt über 400 Städte ab und landet auf Platz 1
Der erstmals erhobene Ivar-Score bewertet 405 deutsche Städte nach Marktdynamik – Offenbach belegt den Spitzenplatz im Ranking 2025. Wenn die eigene Stadt ganz oben thront, ist der Oberbürgermeister entsprechend stolz: Felix Schwenke (SPD) freut sich über die Auszeichnung Offenbachs als dynamischste Stadt Deutschlands. Im von der Wiesbadener RQI Immobilien AG neu entwickelten Ivar-Score wird Offenbach auf Platz eins gelistet – vor Potsdam, Mainz, Freiburg und Dortmund. Unter den ersten zehn nicht zu finden: Frankfurt, Hanau und Darmstadt.
Bundesregierung kippt Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter
Die Bundesregierung hat die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler abgeschafft. In der Branche stößt das Vorhaben auf deutliche Kritik, da viele Fachleute negative Folgen für Qualität, Fachwissen und Verbraucherschutz befürchten. Das Bundeskabinett beschloss am 5. November 2025 das sogenannte Bürokratierückbaugesetz, das auf Eigenverantwortung statt staatlicher Vorgaben setzt.
Die Mehrheit der Experten des Interhyp-Bankenpanels geht von steigenden Zinsen in 2026 aus
Die Zinsen für Immobilienfinanzierungen haben sich im Oktober weiterhin auf stabilem Niveau bewegt. Gerade im aktuellen Zinsumfeld lohnt sich der Blick auf Immobilien als Kapitalanlage. Die Nachfrage nach Mietwohnungen bleibt hoch, während das Angebot in vielen Städten knapp ist. Wer jetzt investiert, profitiert von kalkulierbaren Finanzierungskosten und attraktiven Mietrenditen.